
Diese gängigen Praktiken zur Kundenakquise sind illegal
Wenn du ein Startup gründest und sogar schon Produkte oder einen Service anbieten willst, brauchst du Kunden. Diese Kunden kannst du über verschiedene Wege finden. In der Praxis gibt es unendlich viele Möglichkeiten zur Kundenakquise. Allerdings gibt es gängige Praktiken, die in Deutschland eigentlich illegal sind und dir Schwierigkeiten bringen können. Um welche Akquise-Methoden es sich handelt, zeige ich dir in diesem Artikel.
Das solltest du dringend berücksichtigen
Dieser Artikel zeigt dir einige Methoden, die in Deutschland illegal sind, jedoch oft von Unternehmen genutzt werden. Solange sich niemand beschwert, wird auch keine Anklage erhoben. Es reicht aber schon ein Betroffener von mehreren tausend, der sich beschwert und es kann teuer für dich werden. Dieser Artikel dient als Information und nicht als Rechtsberatung. Wende dich bei Fragen und Unsicherheiten bitte an einen Anwalt.
Cold calling
Bei Cold Calls handelt es sich um eine Kontaktaufnahme von Seiten eines Unternehmens an eine Person, mit der bisher noch kein Kontakt besteht. Das unerlaubte Anrufen von Privatpersonen ist in Deutschland grundsätzlich illegal und kann zu Problemen nach einer Meldung führen. Die Rechtsgrundlage hierfür finden wir um UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) (§7 Abs. 2, 2). Privatpersonen dürfen also nur angerufen werden, wenn eine konkrete Einwilligung hierfür vorliegt. Hierzu müssen sie einen Opt-In (Erlaubnis) erteilen.
Das Cold Calling im B2B-Bereich wird hingegen nicht allzu strenggenommen. Wenn du bestimmte Grundlagen beachtest, ist dieser Prozess erlaubt. Grundlegend für die Erlaubnis ist ein mutmaßliches Interesse. Das bedeutet, dass dem angerufenen Kunde ein grundsätzliches Interesse an der Leistung unterstellt werden kann. Ein Softwareunternehmen, das expandiert, braucht möglicherweise neue Computer oder Server. Das setzt aber auch voraus, dass du dich vor dem Call mit dem potenziellen Kunden auseinandersetzt. Es muss nachvollziehbar sein, warum du anrufst und warum du ein mögliches Interesse unterstellst.
Aber auch beim B2B-Coldcalling gilt: Wer ungewöhnlich oft anruft oder kein unterstelltes Interesse vorweisen kann, läuft unter „unzumutbare Belästigung“. Wenn ein Unternehmen sich ausdrücklich äußert, dass es keine Sales Anrufe entgegennehmen möchte, solltest du ebenfalls Abstand von dieser Praxis halten. In diesem Fall handelt es sich um einen Wiederspruch. Sobald dieser vorliegt, ist auch das Anrufen von geschäftlichen Interessenten nicht erlaubt.
Kontaktaufnahme via E-Mail
Das dürfte einige Menschen überraschen, da gerade in amerikanischen Büchern Startupgründern dazu geraten wird, Kunden ungefragt via Mail zu kontaktieren. In Deutschland ist die Kontaktaufnahme via E-Mail aber grundsätzlich verboten. Das gilt sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden. Werbliche E-Mails dürfen nicht ohne Einwilligung gesendet werden, unabhängig davon, wer der Empfänger ist. E-Mail-Kontaktaufnahmen ohne ausdrückliche Einwilligung gelten als Spam, was im UWG streng gehandhabt wird.
Kontaktaufnahme via E-Mail darf nur dann aufgenommen werden, wenn eine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt. Eine andere erlaubte Kontaktaufnahme besteht, wenn es sich bei der E-Mail um eine Anfrage-, Service- oder Antwortmail handelt. Diese Anfrage- und Antwortmails sind allerdings in sehr strengen Bahnen. Es darf keine Werbung abseits des eigentlichen Kommunikationszwecks verbreitet werden. Jegliche Form von Werbung abseits des angefragten Grundes ist wiederum unerlaubte Werbung.
Es ist auch verboten, einen anfragenden Interessenten unmittelbar in einen Newsletter einzuschreiben. Der E-Mail-Kontakt darf sich ausschließlich auf die angefragte Kommunikation beziehen. Alles, was über den Grund der Kontaktaufnahme hinaus geht, ist ebenfalls untersagt.
Alternative dazu: Erstelle für werbliche Nachrichten stattdessen einen Newsletter, der alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. In diesen können sich Interessenten eigenständig ein- und austragen. Wichtig zu beachten ist, dass du auf jeden Fall einen Doppel-Opt-In installierst. Das bedeutet, dass der Interessent seine E-Mail-Adresse bestätigen muss. Sollte die Mailadresse nicht bestätigt werden, darfst du diese keinesfalls manuell bestätigen!
Kontaktaufnahme via Social Media
In den sozialen Netzwerken gilt (was viele überraschen dürfte) das gleiche Verhältnis wie bei den E-Mails. Wer ungefragt Kontakt mit einer Person oder einem Unternehmen zu Werbezwecken aufnimmt, macht sich ebenso des Spams strafbar, wie wenn er eine E-Mail versendet.
Wenn zu deiner Strategie das Anschreiben und Kontaktieren von zufälligen Social Media Nutzern gehört, würde ich diese an deiner Stelle überdenken. Gerade dieses Vorgehen wird in Startup-Foren als die Kundenakquise schlechthin betrachtet. Es muss allerdings nur ein Ausrutscher passieren und es warten juristische Probleme auf dich. Das gilt im Übrigen auch unabhängig vom Netzwerk. Zwischen LinkedIn, Facebook und Instagram wird hierbei kein Unterschied gesehen.
Alternative dazu: Nutze auf Social Media stattdessen bezahlte Anzeigen und warte, bis potenzielle Kunden von sich aus Kontakt aufnehmen oder Kommentare abgeben.
Fazit
Es gibt viele Wege, um Kunden zu gewinnen – jedoch sollten diese stets im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen. Praktiken wie unerlaubtes Cold Calling bei Privatpersonen, E-Mail-Spam oder ungefragte Nachrichten in sozialen Netzwerken können schnell rechtliche Probleme verursachen. Setze stattdessen auf legale Alternativen wie personalisierte Newsletter, bezahlte Anzeigen oder sorgfältig vorbereitete Akquisegespräche im B2B-Bereich. So schützt du dich vor juristischen Risiken und gewinnst nachhaltig Kunden.